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   RG, 02.03.1905 - Rep. IV. 58/05   

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https://dejure.org/1905,233
RG, 02.03.1905 - Rep. IV. 58/05 (https://dejure.org/1905,233)
RG, Entscheidung vom 02.03.1905 - Rep. IV. 58/05 (https://dejure.org/1905,233)
RG, Entscheidung vom 02. März 1905 - Rep. IV. 58/05 (https://dejure.org/1905,233)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Steht der Aufsichtsbehörde für die Standesämter im Berichtigungsverfahren ein Beschwerderecht zu? 2. Enthält § 1348 B.G.B. gegenüber § 18 eine Ausnahmebestimmung des Inhalts, daß die Ehe des für tot Erklärten bis zur Wiederverheiratung des anderen Ehegatten als ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Personenstandsgesetz; Aufsichtsbehörde; Todeserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 60, 196
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 39/56

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versorgungsansprüche scheinehelicher Kinder von

    Liegt der wahrscheinlichste Todestag vor Beginn der gesetzlichen Empfängniszeit, so begründet die Feststellung der Todeszeit nach allgemeiner und zutreffender Rechtsprechung die Vermutung, daß die Ehe des Verschollenen in diesem Zeitpunkt aufgelöst ist mit der Folge, daß das Kind nicht mehr als ehelich gelten kann -- vgl. die grundlegende Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 60, 196, ferner KG in OLGE 12, 298 entgegen seiner früheren Rechtsprechung in OLGE 6, 153; OLG Neustadt in NJW 52, 940; insbesondere für das Versicherungs- und Versorgungsrecht: OVA Düsseldorf in Breithaupt 1946-1949 S. 457 [459]; OVA Schleswig in Breithaupt 1950 S. 795 [796]; sehr eingehend LVA Württemberg-Baden in Breithaupt 1954 S. 112; SG Düsseldorf in Breithaupt 1956 S. 612 [613]; LSG Celle in Breithaupt 1957 S. 923 [924]; a.A. neuerdings nur LG Koblenz, NJW 52, 146, und LG Hagen, NJW 51, 276 f., jedoch mit rechtlich unhaltbarer -- vom OLG Neustadt in der zitierten Entscheidung bereits eingehend widerlegter -- Begründung.
  • BGH, 27.10.1993 - XII ZR 140/92

    Rechtsfolgen neuer Eheschließung des irrtümlich für tot erklärten Ehegatten

    Erweist sich diese Vermutung als unrichtig, so sind die Rechtsverhältnisse der wirklichen Sachlage entsprechend zu beurteilen, wie wenn die Todeserklärung nicht erfolgt wäre (so bereits RGZ 60, 196, 198; vgl. ferner MünchKomm/Müller-Gindullis, 2. Aufl. § 38 EheG Rdn. 1; Hoffmann/Stephan EheG 2. Aufl. § 38 Rdn. 2).
  • BGH, 14.05.1965 - IV ZB 490/64

    Rechtliches Interesse der Sozialversicherungsträger an Todeserklärung

    Erst wenn der verschollene Ehemann für tot erklärt ist, kehrt sich die Beweislage um: dann wird vermutet, daß der Verschollene in dem festgestellten Zeitpunkt gestorben, seine Ehe in diesem Zeitpunkt aufgelöst und ein von der Ehefrau später als 302 Tage danach geborenes Kind unehelich ist (RGZ 60, 196, 198; BVerfGE 9, 201, 210; BSGE 12, 139, 141; OLG Neustadt NJW 1952, 940).
  • LG Braunschweig, 20.12.1955 - 18 T 1109/55

    Beschwerde gegen gerichtlichen Beschluss über Kindergeldauszahlung;

    Wenn unter Recht im Sinne des § 20 FGG auch jedes von der Staatsgewalt geschützte subjektive Recht zu verstehen ist, und dieses auch öffentlich-rechtlicher Natur sein kann (RGZ 60, 196; KGJ 21, 181; 34, 133; 48, 16), so greift doch die getroffene Auszahlungsanordnung nicht in ein dem Fürsorgeamt zustehendes öffentliches Recht ein.
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